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Aus- und Weiterbildungen

 

Hier finden Sie Fortbildungsveranstaltungen, die den Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der ÖGTH für Ärzte entsprechen und somit für die Erlangung von tauch- und hyperbarmedizinischen Diplomen anerkannt und anrechenbar sind.

Einzelheiten für die Ausstellung von ECHM/EDTC-Diplomen für Österreich durch den National Co-ordinator EDTC Austria bzw. durch die ÖGTH finden Sie in den Aus- und Weiterbildungsrichtlinien unter Punkt F (hier >>). Eine Checkliste zum Antrag für Diplome finden Sie unter 'Downloads'.

 

Kursveranstalter finden Einzelheiten für die Anerkennung von Kursen in den Aus- und Weiterbildungsrichtlinien unter Punkt C, D und E (hier >>).

 

ÖGTH-anerkannte Aus- und Weiterbildungen

Anerkennung durch den National Co-ordinator EDTC Austria

  • Über die angeführten Veranstaltungen hinaus sind von der GTÜM e.V. (D) anerkannte Veranstaltungen von der ÖGTH ebenfalls anerkannt. GTÜM-anerkannten Kurse finden Sie HIER.

  • anerkannte Kongresse und Workshops gemäß Aus- und Weiterbildungsrichtlinien, Punkt G

  • anerkannte Kongresse und Workshops auf Antrag der Veranstalter

  • anerkannte Kurse auf Antrag der Kursveranstalter

  • künftige Veranstaltungen sind gelistet, soweit sie der ÖGTH bekannt sind und anerkannt wurden

  • Weitere Hinweise finden Sie HIER

 
  22.-24.9.2023
 

Kurs I - Tauchtauglichkeits-Untersuchungen

 

Anerkennung: ÖGTH-Diplom I
Ort: Wien
Kontakt: taucherarzt@gmx.at www.taucherarzt.at

 
  19.-22.10.2023
 

Kurs IIa (Teil 1) - Tauchmedizin

 

Anerkennung: ÖGTH-Diplom IIa
Ort: Wien
Kontakt: taucherarzt@gmx.at www.taucherarzt.at

 
  7.-10.12.2023
 

Kurs IIa (Teil 2) - Tauchmedizin

 

Anerkennung: ÖGTH-Diplom IIa
Ort: Wien
Kontakt: taucherarzt@gmx.at www.taucherarzt.at

 

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Weitere Hinweise zur Anerkennung tauchmedizinischer Ausbildungen

Die Aus- und Weiterbildungs-Bestimmungen der ÖGTH basieren auf internationalen Empfehlungen der EDTC (für das professionelle Tauchen) und der ECHM (für das Sporttauchen und die Hyperbare Sauerstofftherapie). Die gemeinsamen ECHM/EDTC-Fortbildungs- und Trainingsstandards wurden als europäische Empfehlungen nach nationalen Erfordernissen und Umständen vom National Co-ordinator und der ÖGTH praxisorientiert und qualitätsgesichert für Österreich umgesetzt. Die Voraussetzungen für eine ECHM/EDTC-Anerkennung in Österreich sind die der Weiterbildungsordnung der ÖGTH.

Die ÖGTH weist darauf hin, dass verschiedentlich tauchmedizinische Ausbildungen angeboten werden, die nicht für ÖGTH-Diplome anerkannt werden können, da sie den entsprechenden Bestimmungen der ÖGTH nicht oder nur teilweise entsprechen. Gegebenenfalls können Kurse zum Erwerb von Diplomen anderer Organisationen berechtigen, doch liegt dies jedenfalls außerhalb der Verantwortung der ÖGTH.

Beispiele:

EDTC
Das ’European Diving Technology Committee’ hat das Satzungsziel: „...to make European professional diving safer“. EDTC-anerkannte Kurse sind international teilweise im Bereich des Berufstauchens anerkannt, abhängig von nationalen Bestimmungen. Die Bedingungen für eine nationale EDTC-Anerkennung kann beim National Co-ordinator des jeweiligen Landes oder beim Medical Member (für Österreich: Dr. Roswitha Prohaska, Email: qualitaet@oegth.at) angefragt werden.

DMAC
Das ’Diving Medical Advisory Committee’ ist ein unabhängiges Gremium tauchmedizinischer Spezialisten aus Nordeuropa mit dem Ziel, das kommerzielle Tauchen in medizinischen und bestimmten Sicherheitsaspekten zu beraten. Außerdem hat DMAC ein Zertifizierungssystem für tauchmedizinische Kurse etabliert. DMAC arbeitet eng mit IMCA (International Marine Contractors Association) und EDTC (’European Diving Technology Committee’) zusammen.

BMASK (Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Österreich)
Für die staatliche Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen gemäß Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung (A) fordert das Ministerium von beantragenden Ärzten u.a. ein Jus practicandi, eine Ausbildung in Arbeitsmedizin, sowie eine tauchmedizinische Ausbildung gemäß Richtlinien der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH-Diplom IIa).

G 31 (Deutschland)
Der Berufsgenossenschaftliche Vorsorgeuntersuchungs-Grundsatz 31 (BG-G 31) betrifft Berufstaucher und Druckluftarbeiter. Anerkannte Ausbildungs-Kurse berechtigen Arbeitsmediziner in Deutschland zur Durchführung dieser Untersuchungen für Berufstaucher. Für die Untersuchung von Druckluftarbeitern gemäß Druckluft-Verordnung (D) ist eine staatliche Ermächtigung erforderlich. Nur von der EDTC anerkannte Kurse sind hierfür ggf. in Deutschland nicht anerkannt.

UHMS
Kurse nach den Richtlinien der ‚Undersea and Hyperbaric Medical Society’ folgen einem nicht vergleichbaren Kurscurriculum. UHMS-Diplome sind international im Bereich des Berufs- und Sporttauchens anerkannt. UHMS-Kurse und -Diplome können nicht für ein ÖGTH-Diplom gewertet werden.

SPUMS
Kurse nach den Richtlinien der ‚South Pacific Underwater Medicine Society’ folgen einem nicht vergleichbaren Kurscurriculum. SPUMS-Diplome sind international im Bereich des Berufs- und Sporttauchens anerkannt. SPUMS-Kurse und -Diplome können nicht für ein ÖGTH-Diplom gewertet werden.


 

 

 

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